Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungsverträge, die Sie mit uns schließen – als Privatperson wie als Unternehmen.

Stand: 7. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen der Gute Seele – Maghraoui & Hasso GbR, Hartenscher Damm 18, 26129 Oldenburg (nachfolgend „wir") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Sie").

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur für die eine oder die andere Gruppe; das ist jeweils gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Unsere Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Ihre Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ist eine Aufforderung an uns, ein Angebot abzugeben. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

(3) Wir erstellen daraufhin ein schriftliches Angebot, dem eine Leistungsbeschreibung beiliegt. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot annehmen – in Textform, also auch per E-Mail. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

(4) Die Objektbesichtigung vor Angebotserstellung ist kostenlos und begründet keinen Vertrag.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Was wir schulden, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Angebot beiliegt und Bestandteil des Vertrags wird. Sie benennt sowohl die enthaltenen Arbeiten als auch ausdrücklich die nicht enthaltenen.

(2) Wir erbringen Unterhaltsreinigung. Diese umfasst keine Desinfektion im Sinne infektionshygienischer Vorschriften und keine Grundreinigung, sofern beides nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Standardmäßig verwenden wir Reinigungsmittel mit ökologischer Ausrichtung. In begründeten Einzelfällen – etwa bei starkem Kalk-, Urinstein- oder Fettansatz – setzen wir konventionelle Reinigungsmittel ein. Sie können den Einsatz konventioneller Mittel verlangen oder ausschließen; im zweiten Fall weisen wir Sie darauf hin, wenn ein Reinigungsergebnis dadurch nicht vollständig erreichbar ist.

(4) Reinigungsmittel und Geräte stellen wir. Bei Privathaushalten stellen Sie die Müllbeutel, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verbrauchsmaterial in Gewerbeobjekten (Seife, Papier) stellen Sie, soweit es nicht ausdrücklich mitbeauftragt ist.

§ 4 Ihre Mitwirkung

(1) Sie stellen sicher, dass wir zum vereinbarten Termin Zugang zu den Räumen haben und dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen.

(2) Sie weisen uns vor Beginn auf Besonderheiten hin, die für die Reinigung erheblich sind: empfindliche Oberflächen und Beläge, bekannte Schäden, Allergien im Haushalt, Haustiere sowie Bereiche, die nicht betreten oder nicht gereinigt werden sollen.

(3) Wertgegenstände und Bargeld verwahren Sie bitte so, dass sie nicht frei zugänglich sind.

(4) Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, gilt § 6 Abs. 3 entsprechend.

§ 5 Schlüssel und Zugänge

(1) Überlassene Schlüssel, Transponder und Zugangscodes werden ohne Angabe der zugehörigen Adresse gekennzeichnet und getrennt von den Objektdaten verwahrt. Ihre Übergabe und Rückgabe wird schriftlich dokumentiert.

(2) Wir geben Schlüssel und Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. Auf Ihr Verlangen geben wir sie jederzeit zurück.

(3) Den Verlust eines Schlüssels melden wir Ihnen unverzüglich. Für die daraus entstehenden Kosten haften wir nach Maßgabe von § 9.

§ 6 Termine, Absagen und Ausfälle

(1) Termine werden fest vereinbart. Müssen wir einen Termin verschieben, teilen wir Ihnen das so früh wie möglich mit und bieten einen Ersatztermin an.

(2) Sie können einen Termin bis zwei Werktage vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Eine formlose Nachricht genügt.

(3) Bei einer späteren Absage oder wenn wir zum vereinbarten Termin keinen Zugang zum Objekt erhalten, dürfen wir 50 Prozent des für diesen Termin vereinbarten Entgelts berechnen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei unvorhersehbaren Ereignissen – etwa Krankheit oder einem Notfall – verzichten wir auf diese Berechnung.

(4) An gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen reinigen wir nicht. Fällt ein regelmäßiger Termin auf einen Feiertag, bieten wir einen Ersatztermin an oder rechnen den Termin nicht ab.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Bei Privathaushalten rechnen wir nach aufgewendeten Stunden ab, bei Gewerbeobjekten und Treppenhäusern zu einem monatlichen Fixpreis.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Zahlungsziel beträgt bei Verbrauchern 7 Tage, bei Unternehmern 14 Tage ab Rechnungsdatum, jeweils ohne Abzug.

(3) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Wir weisen Sie vor der Ausführung auf die entstehenden Kosten hin. Ohne vorherige Abstimmung führen wir keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen aus.

(4) Preisanpassungen teilen wir mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Dauerverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Einmalige Aufträge – etwa eine Umzugs- oder Grundreinigung – enden mit der Erbringung der Leistung.

§ 9 Mängel und Haftung

(1) Rügen Sie Mängel bitte zeitnah, möglichst innerhalb von zwei Werktagen nach dem Termin. Wir bessern kostenfrei nach. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte in vollem Umfang unberührt; die genannte Frist ist eine Bitte, keine Ausschlussfrist.

(2) Wir sind haftpflichtversichert. Schäden, die wir bei der Arbeit verursachen, melden wir Ihnen von uns aus, in der Regel noch am selben Tag.

(3) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso unbeschränkt haften wir im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Verschwiegenheit

Wir behandeln alles, was wir bei der Arbeit in Ihren Räumen erfahren, vertraulich. Das gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach Beendigung des Vertrags. Fotos oder Aufnahmen aus Ihren Räumen fertigen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an.

§ 11 Abwerbeverbot (nur gegenüber Unternehmern)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach keine bei uns beschäftigten oder für uns tätigen Personen abzuwerben. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Musterformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 13 Datenschutz

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Oldenburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.